Europäische Union verabschiedet umfassende Gebäudereform

Die Novelle der Europäischen Gebäuderichtlinie wurde am 12.04.2024 endgültig beschlossen und bringt umfassende Änderungen und Verschärfungen der bisherigen Regelungen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der EU deutlich zu verbessern und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranzutreiben.

Hier sind die wichtigsten Punkte der überarbeiteten Richtlinie:

  1. Nullemissionsgebäude als Standard:
    Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein, das heißt, sie sollen keine oder nur sehr geringe betriebsbedingte Treibhausgasemissionen aufweisen. Öffentliche Neubauten müssen diesen Standard bereits ab 2028 erreichen. Dies beinhaltet auch die Pflicht, Solaranlagen auf neuen Gebäuden zu installieren​.
  2. Renovierung bestehender Gebäude:
    Für bestehende Gebäude werden Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz eingeführt. Bei Nichtwohngebäuden müssen die energetisch schlechtesten 16 % bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 renoviert werden.
    Bei Wohngebäuden sollen der Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % gesenkt werden
  3. Energieausweise:
    Die Energieausweise müssen detailliertere Informationen enthalten,
    • einschließlich des jährlichen Primärenergieverbrauchs,
    • des Anteils erneuerbarer Energien und
    • der betrieblichen Treibhausgasemissionen.

      Die Ausweise sollen auf einer Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste Energieeffizienz) angegeben werden. Zusätzlich wird eine Klasse A+ eingeführt für Gebäude, die mehr erneuerbare Energie erzeugen, als sie verbrauchen​.
  4. Unterstützung und Finanzierung:
    Zur Unterstützung der Renovierungen werden zentrale Anlaufstellen eingerichtet, die Beratung und finanzielle Hilfen bieten. Die Richtlinie sieht auch vor, dass Mitgliedstaaten Mechanismen zur Finanzierung von Renovierungen bereitstellen, insbesondere um sozial schwächere Haushalte zu unterstützen​.
  5. Förderung nachhaltiger Mobilität: Die Richtlinie fordert den Ausbau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Fahrradstellplätzen in neuen und renovierten Gebäuden. Dies soll die Akzeptanz nachhaltiger Mobilität fördern.
  6. Verbesserte Datenbanken: Mitgliedstaaten sollen nationale Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einrichten, die unter anderem Daten aus Energieausweisen und Renovierungspässen enthalten​.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Gebäudesektor einen signifikanten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leistet und die EU ihre Klimaziele erreicht. Die neuen Regelungen müssen bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

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