Die Forschungszulage in Deutschland wurde 2024 durch das Wachstumschancengesetz bedeutend erweitert, um Unternehmen eine noch gezieltere finanzielle Entlastung in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu ermöglichen. Diese Änderungen eröffnen insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) attraktive Optionen, um ihre Innovationsprojekte voranzubringen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die neuen Rahmenbedingungen der Forschungszulage funktionieren und welche Vorteile sie für Ihr Unternehmen bieten.
Wichtige Änderungen der Forschungszulage ab 2024
- Erweiterte Bemessungsgrundlage
Die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wurde auf 10 Millionen Euro jährlich angehoben. Damit können Unternehmen nun deutlich höhere F&E-Aufwendungen steuerlich geltend machen. - Erhöhter Fördersatz für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen wurde der Fördersatz von 25 % auf 35 % angehoben. KMU erhalten somit eine noch größere steuerliche Entlastung für ihre F&E-Projekte, was ihnen eine bessere Planungssicherheit ermöglicht. - Einbeziehung von Wirtschaftsgütern
Seit März 2024 können abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, wie Maschinen und technische Geräte, die für Forschungsprojekte benötigt werden, in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Dies betrifft alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden. - Erhöhung des Stundensatzes für Eigenleistungen
Der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern wurde auf 70 Euro angehoben. Dadurch werden eigene Arbeitsstunden in F&E-Projekten besser vergütet, was besonders kleinen Unternehmen zugutekommt. - Erweiterung bei Auftragsforschung
Unternehmen, die mit externen Forschungspartnern zusammenarbeiten, können nun bis zu 70 % der Auftragskosten in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Diese Anpassung stärkt die Kooperation mit Forschungseinrichtungen und anderen externen Partnern.
Vorteile der neuen Regelungen für Ihr Unternehmen
Die Änderungen der Forschungszulage erhöhen nicht nur die finanziellen Spielräume für Innovationsprojekte, sondern fördern besonders die Eigeninitiative der Unternehmen. KMU profitieren direkt von der Erhöhung des Fördersatzes und der Möglichkeit, Maschinen und Geräte mit abzuschreiben. Die erweiterte Bemessungsgrundlage und die flexiblere Auftragsforschung bieten Unternehmen noch mehr Unterstützung bei der Umsetzung zukunftsweisender Projekte.
In drei Schritten zur Forschungszulage
- Projektprüfung: Prüfen Sie, ob Ihr F&E-Vorhaben in die förderfähigen Kategorien der Forschungszulage fällt. Eine gründliche Dokumentation ist essenziell.
- Bescheinigung: Beantragen Sie eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die den F&E-Charakter Ihres Projekts bestätigt.
- Antragstellung: Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie die Forschungszulage beim Finanzamt geltend machen und die steuerliche Förderung in Ihrer nächsten Steuererklärung berücksichtigen.
Die Forschungszulage 2024 als Innovationsmotor für den Mittelstand
Die erweiterten Fördermöglichkeiten der Forschungszulage bieten deutschen Unternehmen wertvolle Unterstützung, um in F&E-Projekte zu investieren und langfristig erfolgreich zu sein. Nutzen Sie diese steuerliche Entlastung, um Ihre Innovationskraft zu stärken und neue Wege in der Forschung und Entwicklung zu beschreiten!
Interessiert an einer Beratung zur Forschungszulage? Schreiben Sie uns gern eine Nachricht – gemeinsam erarbeiten wir die besten Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen!