Die Energieförderungen durch das BAFA sind wieder angelaufen
Die gute Nachricht zum Wochenstart!
Die Energieförderungen durch das BAFA sind wieder angelaufen, es gibt keine Veränderungen oder Kürzungen im Förderprogramm.
Die Antragstellung ist wieder möglich – wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme!
Die EEW-Förderung wurde novelliert. Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Die Novellierung des Programms bringt einige bedeutende Änderungen und Verbesserungen mit sich:
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Anpassung an EU-Recht: Das Förderprogramm wurde an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst und die Praxiserfahrungen der letzten Jahre wurden genutzt, um das Programm besser auf die Bedürfnisse des Marktes auszurichten.
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Vereinfachung der Antragstellung: Eine der wesentlichen Änderungen ist die Vereinfachung bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten und der Antragstellung. Dies soll das Förderverfahren beschleunigen und den Zugang zur Förderung erleichtern.
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Einführung neuer Module und Boni:
- Modul 4 bietet nun eine Basisförderung für KMU, die ohne umfangreiches Einsparkonzept bestimmte Technologien erwerben und einbauen können.
- Es wurde ein zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus für die Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff eingeführt.
- Die maximale Fördersumme wurde von 15 auf 20 Millionen Euro erhöht.
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Förderung von Geothermie und Elektrifizierungsmaßnahmen: Erstmals können auch Anlagen zur Nutzung von tiefer Geothermie gefördert werden. Zudem wurden die Fördermöglichkeiten für Elektrifizierungsmaßnahmen verbessert, einschließlich der Förderung von Elektrolyse-Anlagen zur Wasserstofferzeugung.
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Unterstützung kleiner Unternehmen: Kleine Unternehmen können nun von erhöhten Förderbeträgen profitieren, und es gibt spezielle Module, die ausschließlich auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen zugeschnitten sind.